Glückliches Paar mit neuem Wohnungsschlüssel
Die erste eigene Wohnung

Junges Wohnen

Startklar für eine eigene Wohnung?

Bevor du dir eine eigene Wohnung suchst, sollte dir klar sein, dass man beim selbstständigen Wohnen höhere Ausgaben hat als bisher im Elternhaus.

Als Finanzcheck vorab kannst du mit Hilfe eines Planes prüfen, ob du startklar für deine erste Wohnung bist. Hierbei stellst du deinem Einkommen alle Ausgaben gegenüber. Wichtig ist hierbei, dass die Differenz immer im Plus liegt, um einmalige Ausgaben die anfallen können, decken zu können.

Vom ersten Gedanken einer eigenen Wohnung bis zur Schlüsselübergabe möchten wir dir einige Hinweise geben und dich bei deinen Planungen unterstützen.

Nummer 1: Wie sollte meine Wohnung ausgestattet sein?

  • Wie viele Zimmer benötige ich?
  • Balkon / Terrasse / Garten?
  • Altbau / Neubau?
  • Renoviert oder unrenoviert?
  • Keller oder Schuppen?
  • Einbauküche notwendig?
  • Haustiere?
  • Infrastruktur?
  • u.v.m.

Nummer 2: Ich weiß was ich will, doch wo beginnt meine Suche?

  • Internet
  • Zeitung
  • Aushänge
  • Wohnungsunternehmen

Nummer 3: Ich habe eine passende Wohnungen gefunden, wie gehe ich jetzt vor?

  • Kontaktdaten bzw. Ansprechpartner heraussuchen und einen Besichtigungstermin vereinbaren (mit Mitarbeiter des Wohnungsunternehmens oder Mieter)

Bei der Besichtigung sollte auf folgendes geachtet werden:

  • Wie wird die Wohnung übergeben?
  • Werden eventuelle Schäden behoben?
  • Welche Leistungen erbringt der Vermieter?

Weitere mögliche Fragen wären:

  • Kabel-TV oder Satellitenschüssel?
  • Treppenhausreinigung?
  • schnelles Internet?
  • Energieausweis?
  • Heizungsart (Fernwärme, Erdgas etc.)?
  • u.v.m.

Nummer 4: Ich habe meine Traumwohnung gefunden! Was ist beim Mietvertrag zu beachten?

  • Nennung und Unterzeichnung aller Vertragsparteien
    (Prüfe die Angaben auf Korrektheit!)
  • Angaben zur Wohnung mit denen im Angebot vergleichen (Fläche, Zimmerzahl, Ausstattung etc.)
  • Monatliche Gesamtmiete prüfen (Gesamtmiete = Grundmiete + Betriebkosten (BK) + Heizkosten (HK))
    BK + HK sind i.d.R. als Vorauszahlung zu leisten und werden 1x pro Jahr abgerechnet
  • Miete ist bis zum 3. Werktag eines Monats zu zahlen, danach gerät man in Zahlungsverzug
    (Solltest du erst später dein Einkommen erhalten, spreche dieses rechtzeitig mit deinem Vermieter ab.)
    Empfehlung: Einrichtung eines SEPA-Lastschriftmandates oder eines Dauerauftrages
  • Kaution ist eine Sicherheitsleistung für den Vermieter bei eventuell auftretenden Schäden durch den Mieter (bis zu 3 Nettokaltmieten, in 3 Raten zahlbar)
  • Mietdauer ist i.d.R unbefristet, die Kündigungsfrist beträgt 3 Monate
    (Die Kündigung muss bis zum 3. Werktag eines Monats beim Vermieter eingehen und endet immer am Monatsende!!!
    Beispiel: Eingang am 02.03. - Mietende 31.05.; Eingang 06.03. - Mietende 30.06.)
  • Die Hausordnung ist ein Bestandteil des Mietvertrages und sollte gründlich durchgelesen werden

Nummer 5: Habe ich einen Anspruch auf Förderung?

  • Während einer beruflichen Ausbildung sowie einer berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahme wird Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) gewährt
    Hierbei kannst du dich an die Bundesagentur für Arbeit wenden!
  • Wohngeld ist ein weiterer finanzieller Zuschuss vom Staat - ausgeschlossen sind hierbei Empfänger von Sozialhilfe, Auszubildene sowie Studenten, die BAföG-berechtigt sind! Informationen erhälst du bei deinem Landkreis!
  • BAföG - persönliche Voraussetzungen für den Anspruch auf Ausbildungsförderung sind grundsätzlich die deutsche Staatsangehörigkeit oder ein aufgeführter aufenthaltsrechtlicher Status, die allgemeine Eignung für die gewählte Ausbildung und das Nichtüberschreiten der Altersgrenze von 30 Jahren
    (Beim zuständigen Amt für Ausbildungsförderung zu beantragen.)

Nummer 6: Ich erhalte bereits Sozialhilfe oder Grundsicherung! Was ist zu beachten?

  • Bis zum 25. Lebensjahr ist die Mietübernahme nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich
    Bitte mit deinem Fallmanager besprechen!
  • Vor der Vertragsunterzeichnung muss ein Mietangebot beim Jobcenter bzw. beim Amt für Soziales und Wohnen eingereicht werden

!! Erst nach Zustimmung der Kostenübernahme und Anrechnung des ,,wichtigen Grundes" darfst du einen Mietvertrag schließen. Wenn du es trotz dessen tust, ist es möglich, dass nicht alle Kosten (Umzugskosten, Kaution etc.) übernommen werden !!

Nummer 7: Nun kann der Umzug kommen! Wo melde ich mich überall um?

  • Einwohnermeldeamt (mit Vorlage einer Wohnungsgeberbestätigung, die beim Vermieter einzuholen ist)
  • Krankenkassevertrag
  • Jobcenter
  • Arbeitgeber
  • Finanzamt
  • Stromanbieter / allg. Versorgungsbetriebe
    (Zur Anmeldung von Strom legen Sie dem Versorgungsunternehmen Ihre Stände vom Übergabeprotokoll vor. Dieses erhalten Sie bei der Schlüsselübergabe.)
  • Bank
  • Schulen / Universitäten / Vereine
  • Versicherungen

Nummer 8: Was muss ich in meiner neuen Wohnung und meinem Mietvertrag beachten?

  • Mit Übernahme einer Wohnung erhälst du Rechte und Pflichten aus dem Mietvertrag, die eingehalten werden müssen
    (Bitte halte dich an die Hausordnung.)
  • Bei der Anschaffung eines Haustieres (ausgeschlossen Kleintiere wie z.B. Hamster, Fische, Wellensittiche etc.) musst du dir eine Genehmigung vom Vermieter einholen
  • Achte bei deinem Besuch darauf, dass auch dieser sich an die Hausordnung halten muss und nicht länger als 6 Wochen in der Wohnung verweilen darf
  • Solltest du die Wohnung untervermieten wollen, sprich dieses auch erst mit deinem Vermieter ab
    (Bei heimlicher Untervermietung droht fristlose Kündigung.)
  • Du hast eine Anzeige- und Obhutspflicht. Das bedeutet, du musst die Wohnung pfleglich und sorgfältig behandeln und bei Mängeln und Schäden umgehend deinen Vermieter informieren.
  • Miete und Nebenkosten sind in jedem Fall bis zum Vertragsende zu zahlen
  • Das Treppenhaus ist ein Fluchtweg, daher solltest du keine privaten Gegenstände in diesem Bereich abstellen (Brandschutzbestimmung!)
  • Du hast einen Partner, der zu dir ziehen möchte? Dann lasse es deinen Vermieter wissen! Ebenso wenn ein Mitmieter auszieht!
  • Solltest du einmal ausziehen wollen, kannst du deinem Vermieter gerne einen Nachmieter vorschlagen
    (Der Vermieter ist aber nicht verpflichtet, diesen zu nehmen!)
  • Der Anspruch deines Vermieters auf die Kaution bleibt bis zu 6 Monaten nach Vertragsbeendigung bestehen